Erben & Schenken

Ich erbe Millionen.
Damit daraus keine Peanuts werden, beraten wir Sie kompetent.


Mit einer Beratung zum Erben & Schenken haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Erbschaftssteuerliche Basisberatung
- Optimale Testamentsgestaltung
- Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens
- Möglichst geringe Steuerbelastung

In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Sicherstellung Ihrer Wünsche und
- Ziele über ihr Ableben hinaus
- Berücksichtigung der steuerlichen Möglichkeiten
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung


Erbschaft provoziert!
Wir beraten Sie, um Ärger zu vermeiden.


Erben und Schenken – diesem Thema widmet man sich nicht gerne. Einer vorsorgenden Beratung und Gestaltung für den Erb- & Schenkungsfall durch den Steuerberater kommt aber große Bedeutung zu.
Für die richtige steuerliche Gestaltung Ihrer Vermögensübergabe ist die Prüfung der verschiedenen Aspekte von Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen notwendig. Zusätzlich müssen die familiären Verhältnisse betrachtet werden, um eventuelle Überraschungen, die aus der gesetzlichen Erbfolge entstehen zu vermeiden.
Besonders wichtig für den Schenker bzw. Erblasser ist es bei einer vorzeitigen Übergabe des Vermögens die eigene Versorgung noch im Auge zu behalten.
Mit einer rechtzeitigen Planung vermeiden Sie Streitigkeiten zwischen den Erben, sowie die mögliche Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen.
- Wollen sie ihr Lebenswerk generationenübergreifend sichern?
- Sind Sie an einer steueroptimalen Vermögensübertragung interessiert?

Unser Angebot zu Erben und Schenken:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Erben & Schenken an:
- Erfassung des Sachverhaltes
- Lösungsorientierte Beratung nach Ihren Zielen und Wünschen
- Begleitung bei der Umsetzung Ihrer getroffenen Entscheidung
- Erstellung Ihrer Steuererklärung
- Prüfung Ihrer Steuerbescheide


Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Aktualisierungs-Check
So stellen wir sicher, dass die getroffenen Entscheidungen und Regelungen den aktuellen Verhältnissen und Wünschen entsprechen.

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Bereitschaft zur Offenlegung Ihrer familiären Situation und Ihrer Vermögensverhältnisse

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »