Investitionsberatung

Setzen Sie auf das richtige Pferd

Mit einer Beratung zum Jahresabschluß haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Treffen von Investitionsentscheidungen auf Basis fundierter Beratung
- Überprüfung des Investitionsvorhabens
- Aufzeigen von Investitionsalternativen


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung
- Fundierte Vergleichsberechnungen der Investitionsalternativen
- Sicherere Entscheidungsgrundlage auf Basis des Investitionsberichts
- Zeitersparnis



Die Zukunft vorbereiten.

Eine Investition ist immer eine Entscheidung für die Zukunft. Damit die Weichen auf Erfolg eingestellt sind, beraten wir Sie bei allen Fragen der Investition kompetent und umfassend.
Auch bei der Aufnahme von Fremdkapital für eine Investition unterstützen wir Sie. Hier haben sich in den letzten Jahren die Anforderungen gravierend verändert. Wir beraten Sie bei der Auswahl und Durchführung von Finanzierungsmöglichkeiten.
- Wie planen Sie Ihre Investitionen?
- Planen Sie den Einsatz von Mensch oder Maschine?
- Vergleichen Sie Finanzierungsangebote?
- Wie kommen Sie zu Ihrer Investitionsentscheidung?

Unser Angebot zur Investitionsberatung:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Investitionsberatung an:
- Aufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes
- Beratungsgespräch mit Darstellung der Investitionsalternativen
- Vergleichsberechnungen
- Erstellen eines Investitionsberichtes als Entscheidungsgrundlage
- Präsentation des Berichtes


Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Begleitung zum Bankgespräch
- Beratungen in den Bereichen Organisation, Personal, Marketing und Vertrieb


Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Überlassung der relevanten Unterlagen

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »