Kosten Controlling

Die Kostenentwicklung des Unternehmens fest im Blick

Mit einer Beratung zum Controlling haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Frühzeitiges Erkennen von Plan-Abweichungen
- Installation eines Frühwarnsystems
- Auseinandersetzung mit den eigenen betriebswirtschaftlichen Zahlen


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung
- Vermeidung von Fehlern durch fachliche Betreuung im Frühwarnsystem
- Zeitnahe Reaktionsmöglichkeiten
- Regelmäßige Auswertungen des Frühwarn­systems mit der laufenden Buchführung
- Entwicklung und Dokumentation Ihrer Planwerte
- Instrument zur Steuerung des Betriebes
- Zeitersparnis

Kennzahlen richtig deuten.

Stellen Sie sich als Unternehmer manchmal auch diese quälenden Fragen:
- Wie kontrolliere ich effektiv die Kostenentwicklung meines Betriebes?
- Warum nutze ich noch keine Planwerterechnung zur Steuerung meines Betriebes?
- Auf welchen Unternehmenskennzahlen kann ich ein Frühwarnsystem aufbauen?

Auf all diese Fragen gibt das Controlling mit den Beratungsschwerpunkten Unternehmensplanung und –steuerung richtungweisende Antworten! Denn Controlling darf nicht mit einer vergangenheitsbezogenen Kontrolle verwechselt werden, sondern es ist vielmehr eine gegenwarts- und zukunftbezogene Steuerung und trägt somit zu einer höheren Transparenz Ihres Unternehmens bei.

Unser Angebot zum Controlling:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Controlling an:
- Detaillierte Erarbeitung und Dokumentation der Ermittlung der einzelnen Planwerte
- Festlegung der Plankorridore
- Einrichtung der Planwerterechnung
- Feststellung der Abweichungen
- Ursachenfindung
- Mitteilung der Abweichungsursache
- Beratungsgespräch
- Konsequenzen der Abweichungen

Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Einen Branchenvergleich

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Offenlegung aller Sachverhalte
- Monatliche Vorlage der Buchhaltungsdaten

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »