Kostenrechnung

Mit dem richtigen Werkzeug die wichtigen Stellschrauben justieren.

Mit einer Beratung zur Kostenrechnung haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Aufbau einer projektbezogenen BWA
- Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für Deckungsbeitragrechnung
- Nachkalkulation und Angebotserstellung
- Erkennen der Kostenverursacher


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung
- Lokalisierung von Schwachstellen einzelner Geschäftsbereiche
- Fundierte Entscheidungsgrundlage zur Steuerung einzelner Geschäftsbereiche
- Genaue Kalkulationsgrundlagen
- Zeitersparnis


Der Erfolg steckt im Detail.

Zur Kostenrechnung gehören die Teilgebiete der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Mit ihrer Hilfe wird die Wirtschaftlichkeit im Unternehmen kontrolliert und es werden die Selbstkosten ermittelt. Die im Betrieb erfassten Kosten werden den erstellten Produkten bzw. Dienstleistungen gegenübergestellt.
- Wollen Sie eine Auswertung pro Geschäftsbereich haben?
- Wie ermitteln Sie Ihr projektbezogenes Ergebnis?
- Welche Grundlagen verwenden Sie für Ihre Nachkalkulation?
- Welche Daten verwenden Sie für Ihre Deckungsbeitragrechnung?
- Wie lokalisieren Sie die Kostenverursacher in Ihrem Betrieb?


Unser Angebot zur Kostenrechnung:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Kostenrechnung an:
- Aufnahme des Ist-Zustandes
- Beratungsgespräch mit der Erarbeitung der Kriterien ihrer Kostenrechnung
- Einrichtung der Kostenrechnung in der Buchhaltung
- Erstellung von individuellen Auswertungen
-Überwachung und gegebenenfalls Anpassung der Kostenrechnung

Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Den Aufbau eines Ratingreports

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Offenlegung aller Sachverhalte
- Monatliche Vorlage der Buchhaltungsdaten

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »