Der Verfasser dieses individuellen Mandantenbriefes, Alfred Daute, in unserem Team zuständig für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Die Künstlersozialabgabe – Es betrifft mehr als man denkt!
Die Künstlersozialabgabe – eine weitgehend unbekannte Abgabepflicht, die eine Vielzahl von Unternehmen treffen kann, so z.B. im Bereich der Eigenwerbung. Die Entrichtung dieser Abgabe wird von der Rentenversicherung für bis zu 5 Jahre rückwirkend überprüft. Wer die Künstlersozialabgabe ignoriert, dem droht erheblicher Schaden. Unwissenheit schützt vor Nachzahlung und ggf. Strafe nicht!
Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Unternehmen, die die Ergebnisse künstlerischer Arbeit wirtschaftlich nutzen, sollen zu dieser Finanzierung beitragen.
Zu den Verwertern gehören nicht nur diejenigen, die typischerweise solche Leistungen nutzen, sondern auch solche, die ihre Produkte gestalten lassen oder Werbung für das eigene Unternehmen betreiben.
Zu den Künstlern im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) gehören z.B. auch Grafiker, Designer, Layouter, Webdesigner, Texter und Fotografen.
Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe ist die Gesamtheit aller für künstlerische / publizistische Leistungen oder Werke geleisteten Zahlungen, unabhängig davon, ob die Künstler / Publizisten selbst der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen.
Im Jahr 2007 mussten 5,1 % dieser Bemessungsgrundlage als Abgabe abgeführt werden, der aktuelle Abgabesatz 2008 liegt bei 4,9 %.
Neben der Abgabepflicht besteht eine Melde-, Aufzeichnungs- und Vorlagepflicht. Stichtag zur Meldung ist der 31. März.
Werden abgabepflichtige Entgelte nicht gemeldet, kann die Künstlersozialkasse die Honorare schätzen. Zudem kann bei Verletzung der Melde- und Aufzeichnungspflichten ein Ordnungsgeld bis 5.000 € verhängt werden.
Weitere Informationen zur Entrichtung der Abgabe, zur Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage und allen zu diesem Thema praxisrelevanten Fragen und Problemen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Durch eine professionelle Beratung können Sie Ärger vermeiden, Kosten sparen und vielleicht sogar Verwaltungsaufwand reduzieren.

