Lohnbuchhaltung

Beratung, die sich lohnt

Mit einer Beratung zur Lohnbuchhaltung haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Ordnungsgemäße und aussagekräftige Lohnbuchhaltung
- Zeitersparnis
- Problemloser Ablauf der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- Vereinfachung des Zahlungsverkehrs
- Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Sicherheit in allen Lohn- und Gehaltsfragen durch termingerechte und fehlerfreie Erstellung der Lohnbuchhaltung
- Persönlicher Ansprechpartner für schnelle und kompetente Beantwortung aller anfallenden Fragen
- Schaffung von Freiräumen für die eigene Tätigkeit durch die Verlagerung
von Verwaltungsaufwand
- Reduzierung des Abstimmungsaufwands mit Ämtern und Mitarbeitern
- Vollständige und leicht nachvollziehbare Unterlagen für die Betriebsprüfung


Lohn, der sich lohnt

In der Lohnbuchführung müssen neben der eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Vielzahl an weiteren Abrechnungsmodalitäten berücksichtigt werden - Reisekosten, Urlaubsgelder, Abwesenheitszeiten – außerdem gesetzlich vorgeschriebene Meldungen, Jahreserklärungen für Behörden, um nur einige zu nennen.
- Haben Sie die Zeit sich mit den Anforder­ungen der Lohnbuchhaltung auseinander zusetzen?
- Sind Ihnen die Nachfragen Ihrer Arbeitnehmer zur Lohnabrechung zu zeitaufwändig?
- Legen Sie auf Verschwiegenheit im Umgang mit der Lohnabrechnung in Ihrem Unternehmen großen Wert?
- Kennen Sie die Vorteile, die sich im Zusammenspiel von Finanz- und Lohnbuchhaltung ergeben?
- Bereiten Ihnen die komplexen Prozesse in der Lohnbuchhaltung Kopfzerbrechen?

Unser Angebot zur Lohnbuchhaltung:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Lohnbuchhaltung an:
- Aufnahme / Übernahme Ihrer Lohnstammdaten
- Durchführung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung der erforderlichen Auswertungen (elektronisch oder postalisch)
- Übermittlung von Meldungen und Anträgen

Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Regelung Ihres Zahlungsverkehrs
- Kuvertieren der Lohnabrechnungen
- Erstellung von Bescheinigungen
- Beratung zur Lohngestaltung
- Begleitung und Beratung bei Prüfungen
- Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Termingerechte und vollständige Einreichung Ihrer Unterlagen nach unseren Vorgaben

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »