Rating

Tolle Zahlen für ein tolles Ergebnis

Mit einer Beratung zum Rating haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Verbesserung der Rating - Kennziffer
- Auseinandersetzung mit den für die Bank wichtigen Faktoren bei der Kreditvergabe
- Pflege der Bankbeziehung
- Gewinnsteigerung durch Verbesserung der Rating- Note

In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung
- Fachliche Betreuung der Bankbeziehung
- Regelmäßiger Informationsaustausch mit der Bank
- Dokumentation eines Maßnahmenkatalogs
- Sicherer Umgang mit der Bank
- Selbstbeurteilung zur eindeutigen Einstufung des eigenen Unternehmens
- Kennen lernen der Bankensicht
- Verbesserung der Bankkonditionen
- Zeitersparnis


Imponieren Sie Ihrer Bank

Rating dient der Einschätzung und Beurteilung von Unternehmen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Ergebnisse in Noten oder Buchstabencodes dargestellt. Dabei werden sowohl zahlreiche quantitative Analysemöglichkeiten zur wirtschaftlichen Lage als auch qualitative Prüfungen zu operativen, strategischen und externen Risiken eines Unternehmens berücksichtigt.
- Nervt Ihre Bank?
- Warum haben Sie noch keine vernünftigen Kreditkonditionen?
- Sind Sie sich der Bedeutung des Bankenratings bewusst?
- Sind Sie optimal auf Ihr Bankgespräch vorbereitet?
- Wissen Sie wie Sie Ihre Rating- Note bei der Bank verbessern können?
- Kennen Sie Ihre Rating- Einstufung bei Ihrer Bank?


Unser Angebot zum Rating:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Rating an:
- Dokumentation des Ist-Zustandes
- Beratungsgespräch mit Erarbeitung eines Stärken - Schwächen - Profils
- Begleitung beim Bankgespräch
- Analyse des Bankgesprächs
- Erarbeiten eines Maßnahmenkatalogs
- Kontrolle der festgelegten Maßnahmen

Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Den Aufbau eines Rating Reports

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Offenlegung der Sachverhalte
- Monatliche Vorlage der Buchhaltungsdaten
- Schriftlicher Auftrag

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »