Rechtsbehelf

Auf Du und Du mit dem Finanzamt?

Mit einer Beratung zum Rechtsbehelf haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Durchsetzen Ihrer Rechte als Steuerpflichtiger
- Einhaltung der formellen Voraussetzungen des Rechtsbehelfverfahrens
- Erreichen der Steuerbelastung, die sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ergibt


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung
- Fachliche Betreuung im Rechtsbehelfverfahren
- Vermeidung von formellen Fehlern
- Kommunikation mit dem Finanzamt durch uns
- Kein Literaturstudium und keine aufwendige Recherchearbeit
- Einen Ansprechpartner während des ganzen Verfahrens
- Zeitersparnis


Wer zuletzt lacht …

Mit dem Rechtsbehelf hat der Steuerzahler die gesetzliche Möglichkeit, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen, um diesen aufzuheben oder abzuändern.
- Können Sie die abweichende Veranlagung des Finanzamtes nachvollziehen?
- Kennen Sie die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Steuerbescheid vorzugehen?
- Suchen Sie für ihren Rechtsbehelf einen kompetenten Fachmann?
- Wollen Sie ihr steuerliches Recht sichern?

Unser Angebot zum Rechtsbehelf:

Basis:

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Rechtsbehelf an:
- Abweichungen des Steuerbescheides analysieren
- Entscheidung mit ihnen über die weitere Vorgehensweise
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Erstellen des Schriftsatzes
- Durchführung des Rechtsbehelfverfahrens
- Prüfung und Analyse des Ergebnisses des Rechtsbehelfs
- Entscheidung über das Führen einer Klage
- Erstellen des Schriftsatzes
- Durchführung des Klageverfahrens
- Prüfung und Analyse des Ergebnisses der Klage


Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Die Einbeziehung eines Fachanwaltes

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Offenlegung des Sachverhalts
- Vorbesprechung von Chancen und Risiken
- Vollmacht

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »