Steuererklärung

… über das ganze Jahr hinweg

Mit einer Beratung zur Steuererklärung haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
- Ausschöpfung von Steuersparpotentialen
- Fachlich korrekte Erstellung der Steuererklärung
- Austausch mit einem kompetenten Ansprechpartner


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Zeitersparnis
- Minimierung Ihrer Steuerlast
- Fristgerechte Erstellung
- Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Finanzamt


Aktive Unterstützung …

Sie erwarten eine aktive Beratung zu Ihrer Einkommen- und Unternehmensteuererklärung?
Dann sind Sie bei uns richtig!
- Erschlägt Sie die Formularflut des Finanzamtes?
- Sind Sie noch in der Lage Ihre private Steuererklärung selbst zu erstellen?
- Sind Sie durch die ständigen Neuerungen im Steuerrecht verunsichert?


Unser Angebot zur Steuererklärung:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Steuererklärung an:
- Erstellung der privaten und betrieblichen Erklärungen
- Berechnung der Erstattung oder Nachzahlung
- Prüfung von Bescheiden
- Antrag auf Fristverlängerung
- Mustereinsprüche für anhängige BFH-Verfahren


Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen :
- Anfertigung einer zusätzlichen Erklärung für Ihr Kreditinstitut
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
- Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Antrag auf Ratenzahlung oder Steuerstundung

Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Termingerechte und vollständige Einreichung Ihrer Unterlagen nach unseren Vorgaben

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »