Steuergestaltung

… für Ihr optimales Ergebnis.

Mit einer Beratung zur Steuergestaltung haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Ausschöpfung der steuerlichen Optimierungspotentiale
- Beratung durch einen Spezialisten
- Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
- Überprüfung und Anpassung der Unternehmensverträge auf veränderte Lebenssituationen und Gesetzesänderungen.


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Minimierung der Steuerlast
- Regelung der Unternehmensfortführung
- Generationsübergreifende Sicherung des Vermögens
- Reduzierung von Haftungsrisiken
- Unternehmensverträge, die wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich optimiert sind


Zug um Zug …

Im Rahmen der steuerlichen Beratung informieren wir Sie laufend über gesetzliche Änderungen und Neuerungen und zeigen Ihnen die bestmöglichen Steuergestaltungen auf.
So können wir Ihre zukünftige Steuerbelastung berechnen und Ihnen entsprechende Gestaltungs­alternativen vorschlagen.
- Was ist für Ihr Unternehmen die steuerlich optimale Rechtsform?
- Wie haben Sie Ihre Unternehmensnachfolge bisher geregelt?
- Nutzen Sie alle steuerlichen Möglichkeiten?
- Wann wurden Ihre Unternehmensverträge das letzte Mal aktualisiert?
- Passen die Verträge noch zu Ihrer Lebenssituation?


Unser Angebot zur Steuergestaltung:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Steuergestaltung an:
- Prüfung von steuerlichen Optimierungspotenzialen
- Wahl der günstigsten Veranlagungsform
- Gesellschaftsform
- Erbfolge
- Unternehmenskauf
- Umwandlung


Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen die Erstellung Ihrer Anträge zu:
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung
- Wohnungsbauprämie
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Elterngeld
- Aktualisierungs-Check
- Besprechung und Überprüfung der Gestaltung


Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die:
- Bereitschaft die Zukunft steueroptimal zu gestalten
- Bereitschaft zur Offenlegung aller relevanten Informationen und Verträge

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »