Unternehmensbewertung

Nur das bezahlen was auch wirklich drin steckt

Mit einer Beratung zur Unternehmensbewertung haben Sie sich folgende Ziele gesetzt:
- Preisfindung des Unternehmens für Käufer und Verkäufer
- Wertermittlung von Abfindung für Gesellschafter
- Wertfindung bei Erbschaft und Schenkung


In der Zusammenarbeit mit uns ergeben sich folgende Vorteile:
- Nutzung unserer Kompetenz und Erfahrung
- Verhandlungssicherheit
- Modell für die generationsübergreifende Sicherung des Vermögens
- Kenntnis der Preisgrenzen
- Zeitersparnis


Wissen was man wert ist

Unternehmensbewertung ist aufgrund der Individualität jedes Unternehmens eine sehr komplexe Methode zur Feststellung des Unternehmenswertes.
Im Rahmen der Bewertung werden alle Unternehmenswerte sachgerecht erfasst, abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet.
Die Bewertung des Unternehmens wird durch die strategische Unternehmensplanung, das Rechnungswesen und nicht zu letzt durch steuerrechtliche Aspekte beeinflusst.
- Was ist ihr Unternehmen wert?
- Sind Sie dabei Ihr Unternehmen zu verkaufen?
- Ändert sich etwas an den Gesellschafterverhältnissen?
- Kennen Sie die Bewertung nach dem Stuttgarterverfahren?


Unser Angebot zur Unternehmensbewertung:

Basis:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserem Basispaket zu einer fundierten Beratung im Bereich Unternehmensbewertung an:
- Feststellung des Bewertungsanlasses
- Dokumentation des Ist-Zustandes
- Beratungsgespräch mit Festlegung der Strategie und Auswahl der Bewertungsmethode
- Erstellung eines Bewertungsberichtes
- Präsentation mit Handlungsempfehlungen
- Entwicklung einer Verhandlungsstrategie


Zusatz:
Als Ergänzung zu unseren Basisleistungen bieten wir Ihnen
- Begleitung bei Verhandlungen
- Prüfen von Gegenangeboten
- Präsentation bei Dritten


Voraussetzung:
Für eine optimale und zielgerichtete Beratung benötigen wir von Ihnen die
- Bereitschaft die Zukunft steueroptimal zu gestalten
- Bereitschaft zur Offenlegung aller relevanten Informationen und Verträge

NEWS

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 48/09) entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.Im... mehr »

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil (X R 49/09) entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache... mehr »

Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%)... mehr »

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass... mehr »